" Zughunde Westfalen "
Auf dieser privaten Homepage, sollen Informationen und Erfahrungen in der Zughunde- und Hundearbeit zusammengetragen werden.
Seit 1998 treffen sich ineressierte Hundeleute, die unter Einhaltung des Tierschutzes (den Tieren eine artgerechte Aufgabe geben, gehört auch dazu), die alte Tradition des Wagenziehens aufleben und erhalten möchten.
"Mit Ausnahme dringender Krankentransporte, darf das mit Hunden bespannte Fuhrwerk zum Transport von Personen, namentlich auch des Zughundeführers nicht benutzt werden." (Polizeiverordnung betreffend die Benutzung der Hunde als Zugtiere vom 8. Juni 1889, Königliche Regierung zu Münster). Im Straßenverkehr ist es zu gefährlich, selber Hunde die sonst verlässlich im Gehorsam und Unterordnung stehen vom Wagen aus zu führen, da ein Hund und ins Besondere ein Gespann, das man nicht unter Kontrolle haben kann, eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen kann.


















