Zughunde Westfalen

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Start Training & Ausbildung Dissertation: Silke Habrock / Doktorin der Veterinärmedizin

Dissertation: Silke Habrock / Doktorin der Veterinärmedizin

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Aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und Pferde) der Tierärztlichen Hochschule Hannover

Untersuchung zur zumutbaren Belastung der Berner
und Großen Schweizer Sennenhunde beim Ziehen von Lasten

1 Einleitung

Der Schweizer Sennenhund-Verein für Deutschland e.V. (SSV) trat seinerzeit mit der Frage an das Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover heran, welche Lasten ein Sennenhund (Großer Schweizer und Berner Sennenhund) ziehen kann und darf, ohne dass sich daraus durch eventuelle Überlastungen eine tierschutzrelevante Situation ergibt.

Diese Fragestellung begründete sich laut Vereinsangaben unter anderem darin, dass bei verschiedenen Vereinsveranstaltungen, in denen neben anderen Aktivitäten mit den Tieren auch das Wagenziehen mit Hunden vorgeführt wurde, Stimmen von Tierschützern laut wurden, die das Wagenziehen als unzumutbare Belastung für die Tiere sahen und damit tierschutzrelevante Situationen anprangerten.

Desweiteren wurden Vereinsmitglieder, die im Freizeitbereich mit ihren Hunden im Gespann Wanderungen unternahmen, von anderen Hundehaltern aufgrund subjektiver Eindrücke bezichtigt, ihre Hunde unzumutbaren Belastungen auszusetzen.

Sowohl die beim SSV eingehenden Beschwerden über eine Überlastung der Zug- hunde, sowie die Unklarheit der Hundesportler darüber, wie sie ihre Hunde im Freizeitbereich einsetzen dürfen, ohne die Tiere zu überfordern, führten zu der Frage- stellung, in welchem Rahmen eine Zugbelastung von Sennenhunden aussehen könnte, ohne dass es zu tierschutzrelevanten Situationen kommt.

Um daher Aussagen über die Leistungs- und Belastungsfähigkeit beziehungsweise deren Grenzen von Berner und Großen Schweizer Sennenhunden beim Wagenziehen treffen zu können, sollen physikalische Parameter (Leistung, Zugkraft, Außen- temperatur, rel. Luftfeuchte), physiologische Parameter (Herzfrequenz, Atem- frequenz, Körpertemperatur), biochemische Parameter (Laktat, Creatinkinase, ASAT, Creatinin, Hämatokrit) und sonstige Parameter (Gesamteindruck, Ermüdungs- und Erschöpfungszustand des Hundes) in Abhängigkeit von Wegbeschaffenheit, Streckenlänge und Zuggewicht unter Berücksichtigung von Witterungseinflüssen erfasst werden. Erfahrungen über die Aussagekraft dieser Parameter zur Feststellung einer objektiven Leistungsgrenze liegen unter anderem aus dem Schlittenhunde- und Pferdesport vor (SANDERS u. BLOOR 1975, ADKINS et al. 1982, ROSE 1982, GOTTLIEB et al. 1988, SNEDDON et al. 1989, AKTAS et al. 1993, HODGSON u. ROSE 1994, LINDNER 1997).
Der SSV betreut neben dem Appenzeller und dem Entlebucher Sennenhund auch die diese Studie betreffenden Großen Schweizer und Berner Sennenhunde (FCI- Standard-Nummern 45, 46, 47, 58) und fördert unter anderem die rasse- und typgerechte Beschäftigung der Hunde durch Prüfungen nach der SSV-Prüfungsordnung.

 

Da der Berner (FCI-Standard Nr. 45) und Große Schweizer Sennenhund (FCI-Nr. 58) im Mutterland der Rassen ursprünglich zur Zugarbeit eingesetzt wurde – und teilweise auch heute noch wird – plant der SSV die Einbeziehung des Wagenziehens und Lastentragens in das SSV-Prüfungswesen.
Das Interesse am Wagenziehen zum Lastentransport mit Hunden erfährt auch in Deutschland neben der Schweiz und Belgien eine Renaissance. Dies macht sich sowohl durch Nachfragen verschiedener Organisationen und Privatleute am Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover, wie auch durch das Erscheinen von Berichten in diversen Hundezeitschriften (ALTHAUS 1983, KRÄMER 2000, SCHEBOR 2000) und Fernsehbeiträgen (WDR: Tiere suchen ein Zuhause; Pro 7: Hund-Katze-Maus) bemerkbar.

In den USA werden bereits Zugwettkämpfe mit Berner Sennenhunden durchgeführt. So hat beispielsweise der Bernese Mountain Dog Club of America (BMDCA) sog. „Draft Test Regulations“ (March 1997 Edition) formuliert, in denen geregelt ist, welche Lasten die Hunde in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Körpergewicht über eine bestimmte Wegstrecke ziehen müssen.

Nach den „Draft Test Regulations“ des BMDCA von 1997 müssen die Hunde auf einer Wegstrecke von 800 Metern, die aus Steigungen, Gefällen, befestigten und unbefestigten Wegarten besteht, einen Wagen ziehen, der mit einer Last beladen ist, die dem Körpergewicht des ziehenden Hundes entspricht (BMDCA 1997).
Als Wagen sind verschiedene Modelle zugelassen, wobei es zum jeweiligen Eigengewicht der Wagen keine Angaben gibt. Die jeweiligen Angaben und Vorschriften in diesen „Regulations“ basieren jedoch allein auf Erfahrungswerten und sind nicht auf wissenschaftlichen Untersuchungen begründet.

Ziel dieser Studie ist es, zum Einen zu klären, welche Lasten ein Hund unter Berück- sichtigung der gültigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen ziehen darf, und zum anderen welche Rahmenbedingungen für das Wagenziehen geschaffen werden sollten, um für Hund und Hundehalter eine art- und tierschutzgerechte Beschäftigungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.
Die aktuelle gesetzliche Regelung im Tierschutzgesetz vom 25.05.1998 sagt hierzu:

  • „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ (§ 1 Tierschutz-Gesetz)
  •  „Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, .... ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.“ (§ 3 Tierschutz-Gesetz)

Einige Erfahrungswerte zur Leistungsphysiologie liegen zwar aus dem Schlitten- hundesport vor, jedoch sind die zugrundeliegenden Grundvoraussetzungen wie unterschiedliche Anatomie der Hunderassen (nordische Schlittenhunde wie Sibirian Husky, Alaskan Malamute zu Sennenhunden) sowie die Leistungsanforderungen (große Distanzen bis zu mehreren hundert Meilen, Geschwindigkeiten, Lasten, Anspannungen etc. im Schlittenhundesport) nicht mit dem Lastenziehen als Freizeitbeschäftigung im SSV zu vergleichen.

Die vorliegende Untersuchung soll klären, welche Lasten ein Hund unter Berücksichtigung der gültigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen ziehen darf und welche Rahmenbedingungen von den Hundehaltern eingehalten werden sollten, um tierschutzrelevante Situationen zu vermeiden.

So können Verbänden (z.B. der SSV, VDH), Privatpersonen (die sich aktiv und sinnvoll mit ihrem vierbeinigen Partner beschäftigen möchten) und Tierärzten (welche ggf. Leistungsprüfungen oder andere Hundesportveranstaltungen tiermedi- zinisch zu überwachen haben) Daten an die Hand gegeben werden, um Prüfungs- ordnungen zu formulieren und dabei tierschutzrelevante Situationen zu vermeiden. So kann auch im Hinblick auf mögliche Wettkampf-, Arbeits- und Prüfungsbedingungen dem überwachenden Tierarzt die Möglichkeit gegeben werden, objektive Aussagen über die Kondition von Wagenzughunden anhand geeigneter Parameter machen zu können, die der Erkennung von Überlastungs- und Erschöpfungszuständen und deren Vermeidung dienen.

Die komplette Dissertation können Sie hier als PDF downloaden