Auf die Frage an das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, wo wir uns im Straßenverkehr bewegen dürfen, bekamen wir im Juli 2004 folgende Antwort:"Spezielle Regelungen für Hundegespanne sind in der StVo nicht enthalten. Bei den von Ihnen erwähnten Gefährten handelt es sich um Fahrzeuge im Sinne der StVO mit der Folge, dass ausschließlich die Fahrbahn - also kein Rad-oder Fußweg - zu benutzen sind. Dabei sind Vorschriften für Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen ( z. B. Bremsen, Lenkeinrichtung, Beleuchtung ) einzuhalten.Für Trainingsfahrten sollten im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde geeignete verkehrsarme Wege festgelegt werden. In diesem Falle können auch auf die Einhaltung der o. a. Vorschriften verzichtet werden."






